Häufige Fragen

1. Sind Baumeister-Häuser Fertighäuser oder sind die Häuser massiv gebaut?

Unsere Wohnhäuser werden traditionell in massiver Bauweise nach luxemburger Vorschriften geplant und gebaut. Standardmäßig kommt bei diesen Gebäuden ein Bimsmauerwerk nach Vorgaben des Statikers zur Ausführung. Als Außenputz wird ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) nach den Vorgaben der neuesten Wärmeschutzverordnung (Lux Eeb vom 26.05.2014) verarbeitet. Selbstverständlich können wir auch alternative Massivbauweisen für die Erstellung Ihres Hauses anbieten.

 

2. Rechnen Sie Ihre Bauvorhaben mit 3% MwSt (TVA) oder 16% MwSt (TVA) ab?

Nach Unterzeichnung der Notarverträge, die offiziell mit 16% MwSt (TVA) ausgefertigt werden, wird von uns ein Antrag bei der "Administration de l’Enregistrement et des Domaines" auf Anwendung des 3%igen MwSt-Satzes (TVA-Satzes) gestellt sofern der Bauherr die Immobilie selbst bewohnt. Da dieser in der Regel ohne Komplikationen genehmigt wird, werden die Bauvorhaben dann direkt mit dem geringeren Steuersatz abgerechnet.

 

3. Was für Kosten kommen neben dem Kaufpreis des Hauses auf mich zu?

Der Kaufpreis des Hauses ist ein Preis, dessen Grundlage die für jedes Objekt spezifische Bau- und Leistungsbeschreibung ist. Im Normallfall, d. h. bei einem Kauf von Grundstück und Haus von uns, fallen folgende Zusatzkosten für Sie an:
Notarkosten: Sie betragen für Objekte zwischen 51.000 und 255.000 Euro zwischen 0,6 und 1,2% des Kaufpreises. Dazu kommen 16% MwSt (TVA) und ca. 200 Euro für einmalige Verwaltungskosten.
Grunderwerbsteuer: Sie beträgt in Luxemburg grundsätzlich 6% des Kaufpreises + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement). Erwerbsteuer und Überschreibungsgebühr fallen nur an, wenn die Steuer-/ Gebührenberechnung insgesamt den Freibetrag von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Eheleuten überschreitet. Der nicht voll ausgeschöpfte Freibetrag kann bei einem späteren Immobilienkauf geltend gemacht werden. In jedem Fall wird eine Pauschalgebühr von 100 Euro fällig.
Gemeindesteuer: 3% (nur bei gewerblichen Objekten in Luxemburg-Stadt)
Anschlussgebühren (Taxen): Für die Herstellung der Hausanschlüsse (Kanal, Wasser, Strom, Telefon, Gemeinschaftsantenne, Gas) werden von den Gemeinden und den einzelnen Versorgungsunternehmen Anschlussgebühren erhoben. Hierbei handelt es sich meist um Pauschalbeträge, die bei den verschiedenen Versorgungsunternehmen angefragt werden können. Im Normalfall liegt die Summe dieser Anschlussgebühren (Taxen) zwischen 2.000 und 3.000 Euro.

 

4. Wir möchten Grundriss und Ausstattung teilweise nach unseren Bedürfnissen und Vorstellungen ändern, ist das möglich?

Bei frei geplanten Häusern werden wir von Anfang an auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen und diese direkt in die Planung einfließen lassen. Bei bereits geplanten Wohnhäusern und Residenzen (Wohngebäude) sind hinsichtlich der Ausstattung ebenfalls Änderungen gemäß Ihren Vorstellungen möglich. Die in unserer Bau- und Leistungsbeschreibung detailliert aufgelistete Ausstattung ist Grundlage der Ermittlung des Festpreises. Später wird zusammen mit dem ausführenden Bauleiter bei der Bemusterung letztendlich festgelegt, welche Materialien und Objekte von Ihnen gewünscht werden. Die hierdurch entstehenden Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen vor Ausführung der Arbeiten in einem separaten Angebot unterbreitet. Änderungen hinsichtlich des Rohbaus müssen im Einzelfall mit dem Statiker und teilweise auch mit der zuständigen Gemeinde auf ihre Durchführbarkeit überprüft werden.

 

5. Können wir bei Ihnen auch Eigenleistungen erbringen?

Natürlich können unsere Bauherren jederzeit Eigenleistungen ausführen. Hierbei sollte mit uns früh genug abgestimmt werden, welche Arbeiten man gerne selbst ausführen möchte. Es ist bei diesen Arbeiten darauf zu achten, dass sie 1. fachgerecht ausgeführt werden und 2. in ihrer Ausführung so terminiert sind, dass der Bauablauf beibehalten wird und keine Verzögerungen für die nachfolgenden Gewerke entstehen.

 

6. Was bedeutet schlüsselfertig bauen?

"Schlüsselfertiges Bauen" mit Baumeister-Haus bedeutet, dass Sie uns die Verantwortung und die Verpflichtung für die termin- und vertragsgerechte Abwicklung Ihres Bauvorhabens übertragen. Von Anfang bis Ende, d. h. von der Planungsphase bis hin zur symbolischen "Schlüsselübergabe" realisieren wir als Ihr kompetenter Vertragspartner Ihr Wunschhaus. Die von uns auszuführenden Arbeiten erstrecken sich daher vom Aushub der Baugrube bis hin zur endgültigen Fertigstellung Ihres Bauvorhabens. Da der Begriff "schlüsselfertiges Bauen" nicht genau definiert bzw. genormt ist, wird der Fertigstellungsgrad der Bauarbeiten vor Vertragsabschluss in der detaillierten Bau- und Leistungsbeschreibung festgehalten. Bei Baumeister-Haus ist es zudem möglich, auch nach Vertragsabschluss uns übertragene Arbeiten wieder herauszunehmen und in Eigenleistung auszuführen, bzw. im umgekehrten Fall, weitere von Ihnen gewünschte Arbeiten von uns ausführen zu lassen.