Häufige Fragen
1. Was bedeutet schlüsselfertig bauen?
"Schlüsselfertiges Bauen" mit Baumeister-Haus bedeutet, dass Sie uns die Verantwortung und die Verpflichtung für die termin- und vertragsgerechte Abwicklung Ihres Bauvorhabens übertragen. Von Anfang bis Ende, d. h. von der Planungsphase bis hin zur symbolischen "Schlüsselübergabe" realisieren wir als Ihr kompetenter Vertragspartner Ihr Wunschhaus. Die von uns auszuführenden Arbeiten erstrecken sich daher vom Aushub der Baugrube bis hin zur endgültigen Fertigstellung Ihres Bauvorhabens. Da der Begriff "schlüsselfertiges Bauen" nicht genau definiert bzw. genormt ist, wird der Fertigstellungsgrad der Bauarbeiten vor Vertragsabschluss in der detaillierten Bau- und Leistungsbeschreibung festgehalten. Bei Baumeister-Haus ist es zudem möglich, auch nach Vertragsabschluss, uns übertragene Arbeiten wieder herauszunehmen und in Eigenleistung auszuführen, bzw. im umgekehrten Fall, weitere von Ihnen gewünschte Arbeiten von uns ausführen zu lassen.
2. Sind Baumeister-Häuser Fertighäuser oder sind die Häuser massiv gebaut?
Unsere Wohnhäuser werden traditionell in massiver Bauweise nach luxemburger Vorschriften geplant und gebaut. Standardmäßig kommt bei diesen Gebäuden ein Bimsmauerwerk nach Vorgaben des Statikers zur Ausführung. Als Außenputz wird ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) nach den Vorgaben der neuesten Wärmeschutzverordnung verarbeitet. Selbstverständlich können wir auch alternative Massivbauweisen für die Erstellung Ihres Hauses anbieten.
3. Rechnen Sie Ihre Bauvorhaben mit 3% MwSt. (TVA) oder 17% MwSt. (TVA) ab?
Wenn Sie mit uns ein Eigenheim erwerben, bereiten wir zur Unterzeichnung des Notarvertrags, welcher mit dem aktuell gültigen TVA-Normalsatz ausgestellt wird, einen Antrag bei der „Administration de l’Enregistrement et des Domaines“ auf Anwendung des Super-reduzierten Steuersatzes von 3% vor. Da dies in der Regel ohne Komplikationen genehmigt wird, wird Ihr Bauvorhaben dann direkt mit dem geringeren Steuersatz abgerechnet. Der 3%ige Steuersatz ist bis zu Ersparnis in Höhe von 50.000 € für die Konstruktion möglich. Wenn der genehmigte Höchstbetrag vollständig ausgeschöpft ist, werden die nachfolgenden Rechnungsbeträge mit dem TVA-Normalsatz abgerechnet.
Falls zum Zeitpunkt Ihrer Beurkundung bereits ein Teil der Konstruktion fertiggestellt ist, bereiten wir Ihnen (wenn möglich) auch automatisch einen Antrag zur Erstattung der dort geleisteten TVA-Differenz vor.
4. Was für Kosten kommen neben dem Kaufpreis des Hauses auf mich zu?
Der Kaufpreis des Hauses ist ein Preis, dessen Grundlage die für jedes Objekt spezifische Bau- und Leistungsbeschreibung ist. In dieser Leistungsbeschreibung ist bis hin zum Bodenbelag alles definiert, was für die Fertigstellung eines bezugsfertigen Eigenheimes benötigt wird.
Im Normallfall, d. h. bei einem Kauf von Grundstück und Haus oder einer Wohnung von uns, fallen folgende Zusatzkosten für Sie an:
- Notarkosten: Sie betragen zwischen 1.500,00 € und 5.000,00 €, je nach Kaufpreis.
- Grunderwerbsteuer: Sie beträgt in Luxemburg grundsätzlich 6% des Kaufpreises des Grundstückes und der zum Zeitpunkt des Notarvertrages bereits fertiggestellten Konstruktion + 1% Überschreibungsgebühr (Enregistrement). Erwerbsteuer und Überschreibungsgebühr fallen nur an, wenn die Steuer-/ Gebührenberechnung insgesamt den Freibetrag von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Eheleuten überschreitet. Der nicht voll ausgeschöpfte Freibetrag kann bei einem späteren Immobilienkauf geltend gemacht werden. In jedem Fall wird eine Pauschalgebühr von 100 Euro fällig.
- Gemeindesteuer: 3% (nur bei gewerblichen Objekten in Luxemburg-Stadt & der Gemeinde Mamer)
- Anschlussgebühren (Taxen): Für die Herstellung der Hausanschlüsse (Kanal, Wasser, Strom, Telefon, Gemeinschaftsantenne, Gas) werden von den Gemeinden und den einzelnen Versorgungsunternehmen Anschlussgebühren erhoben. Hierbei handelt es sich meist um Pauschalbeträge, die bei den verschiedenen Versorgungsunternehmen angefragt werden können. Im Normalfall liegt die Summe dieser Anschlussgebühren (Taxen) zwischen 2.000 € und 3.000 €. Beim Bau eines Einfamilienhauses muss der Käufer noch zusätzlich die Kosten der Baugenehmigung tragen. Die Höhe dieser Kosten kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren.
Bauheizung: Muss die Baustelle während der Bauphase geheizt werden, werden dem Bauherren diese Kosten nach Abschluss der Arbeiten weiterbelastet.
5. Wir möchten Grundriss und Ausstattung teilweise nach unseren Bedürfnissen und Vorstellungen ändern, ist das möglich?
Bei freigeplanten Häusern werden wir von Anfang an auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen und diese direkt in die Planung einfließen lassen. Bei bereits geplanten Wohnhäusern und Residenzen (Wohngebäude) sind hinsichtlich der Ausstattung ebenfalls Änderungen gemäß Ihren Vorstellungen möglich. Die in unserer Bau- und Leistungsbeschreibung detailliert aufgelistete Ausstattung ist Grundlage der Ermittlung des Preises. Später wird zusammen mit dem ausführenden Bauleiter bei der Bemusterung letztendlich festgelegt, welche Materialien und Objekte von Ihnen gewünscht werden. Die hierdurch entstehenden Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen vor Ausführung der Arbeiten in einem separaten Angebot unterbreitet. Änderungen hinsichtlich des Rohbaus bzw. des Cadastre Verticals müssen im Einzelfall mit dem Statiker und teilweise auch mit der zuständigen Gemeinde auf ihre Durchführbarkeit überprüft werden.
6. Können wir bei Ihnen auch Eigenleistungen erbringen?
Natürlich können unsere Bauherren jederzeit Eigenleistungen ausführen. Hierbei sollte mit uns früh genug abgestimmt werden, welche Arbeiten man gerne selbst ausführen möchte. Es ist bei diesen Arbeiten darauf zu achten, dass sie 1. fachgerecht ausgeführt werden und 2. in ihrer Ausführung so terminiert sind, dass der Bauablauf beibehalten wird und keine Verzögerungen für die nachfolgenden Gewerke entstehen.
7. Welche Risiken habe ich beim Bauen mit Ihnen zu tragen?
- Wir als Ihr Dienstleister tragen alle wirtschaftlichen und unternehmerischen Risiken. Um dies zu garantieren, schließen wir für jedes Projekt eine Fertigstellungsgarantie bei einer in Luxemburg ansässigen Bank ab.
8. Welche Vorteile kann ich erwarten, wenn ich mein Haus mit Ihnen baue?
- Unser größter Vorteil für Sie ist das schlüsselfertige Bauen, bei welchem Sie im gesamten Prozess des Hausbaus von unserem qualifizierten und engagierten Team begleitet werden. Wir kümmern uns dabei um alle administrativen sowie technischen Belange, sodass Sie in dieser aufregenden Zeit immer einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite haben.
- Ein weiteres Leistungsversprechen an Sie ist die Fertigstellungsgarantie einer luxemburger Bank.
- Rückfragen und Änderungswünsche können jederzeit mit Ihrem Projektleiter besprochen werden. Jeder unserer Kunden erhält eine individuelle Beratung.
- Eine vorab fest definierte Bauzeit, welche auch im Notarvertrag festgeschrieben wird
- Über den in der Leistungsbeschreibung festgeschriebenen Standard hinaus, kann man bei der finalen Bemusterung der einzelnen Gewerke (wie Wandfarben oder Fliesen) aus einer großen Materialpalette auswählen.
- Da wir über mehr als 40 Jahre an Erfahrung verfügen (davon mehr als 30 Jahre in Luxemburg), profitieren Sie bei der Realisierung Ihres Wohnraumes von unserem Wissen.
9. „Stellen Sie uns gerne Ihre Fragen…“
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie unser Kontaktformular